Geldmarktkredit

Geldmarktkredit
1. Charakterisierung/Bezeichnungen: G. können von Wirtschaftsunternehmen (sog.  Nichtbanken) bei den international ausgerichteten Banken in Euro oder in den gängigen Fremdwährungen zu kurz- bis mittelfristigen Laufzeiten aufgenommen werden. Zinsbasis für G. ist i.Allg. EURIBOR bzw. EONIA oder LIBOR. Vor der Einführung des Euro als Währung wurden G. als Eurokredite, Euromarktkredite, Eurogeldmarktkredite oder als Eurofestsatzkredite bezeichnet.
– (2.) Finanzierung/Kurssicherung: G. dienen den Wirtschaftsunternehmen v.a. der zinsgünstigen Finanzierung ihres kurz- bis mittelfristigen Kapitalbedarfs, und zwar sowohl des Inlandsgeschäfts als auch des Auslandsgeschäfts. G. ermöglichen – als aufgenommene Fremdwährungskredite – darüber hinaus eine Kurssicherung bei Exportforderungen, die auf die entsprechende Fremdwährung lauten.
- 3. Merkmale: a) G. stehen in den Währungen aller führenden westlichen Industrienationen sowie in Euro zur Verfügung.
- b) Ausdrückliche Höchstbeträge existieren bei G. nicht. Die Mindestbeträge liegen – je nach kreditgewährender Bank – bei etwa 100.000 Euro bzw. Fremdwährungsgegenwert.
- c) Am Geldmarkt gibt es sowohl feste Laufzeitkategorien, z.B. eine Woche, zwei und drei Wochen sowie monatsbezogene Laufzeiten von eins, zwei, drei, sechs und zwölf Monaten sowie in den führenden Währungen bis zu 24 und 36 Monaten. Daneben sind im Einzelfalls auch sog. krumme (gebrochene) Laufzeiten möglich, die zwischen den festen Laufzeitkategorien liegen und eine genaue zeitliche Anpassung an ein Außenhandelsgeschäft ermöglichen.
- d) Auf Grundlage des Tagesgeldes unter Banken gibt es darüber hinaus auch die Kreditüberlassung als täglich fälliges Geld, was praktisch auf eine Kreditgewährung „bis auf weiteres“ hinaus läuft. I.Allg. werden solche Kredite auf einem Euro-Geldmarktkonto gewährt. Entsprechend der Zinsentwicklung für Tagesgeld ändert sich der Zinssatz bei täglich fälligen G. ebenso täglich.
- e) Die von der kreditgewährenden Eurobank berechneten Zinskosten beruhen auf dem sog. Einstandszinssatz (z.B. EURIBOR, LIBOR, EONIA), zuzüglich eines Zinszuschlags der kreditgewährenden Bank. Bei fester Laufzeit des G. gilt der vereinbarte Zinssatz i.Allg. ebenfalls fest für die gesamte Laufzeit. Als Referenzzinssatz für Euro-Geldmarktkonten bzw. -kredite wird meistens der von der Europäischen Zentralbank bei den EURIBOR-Referenzbanken für Tagesgeld erhobene Zinssatz EONIA (Euro Overnight Index Average) herangezogen, zuzüglich der kundenindividuellen Marge der kreditgewährenden Bank.

Lexikon der Economics. 2013.

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